Politsches Manadat

In §20 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes heißt es „Sie [die Studierendenschaft] hat die Aufgabe, die politische Bildung der Studierenden und die Verwirklichung der Aufgaben der Hochschule zu fördern. In diesem Sinne nimmt sie für ihre Mitglieder ein politisches Mandat wahr.“

Am letzten Satz entzündet sich eine starke hochschulpolitischen Konfliktlinie. Während nämlich die einen aus diesem „politische[n] Mandat“ auch einen allgemeinpolitischen Auftrag ableiten, beschränken sich die anderen darauf, es als hochschulpolitisches Mandat zu definieren. Schwierig wird es dann, wenn die Grenzen zwischen Hochschul- und Allgemeinpolitik verschwimmen, was vielfach der Fall ist, da die Studierenden nicht abgeschottet von der Gesellschaft leben. Andererseits muss auch dem Umstand Rechnung getragen werden, dass ein Gremium der studentischen Selbstverwaltung bereits mit den Kernaufgaben ausgelastet sein sollte und allgemeinpolitische Arbeit als falscher Einsatz bestehender Ressourcen gewertet werden könnte.

Wir als Nordcampus Hochschulgruppe tragen beiden Argumenten Rechnung, indem wir akzeptieren, dass die Universität und die Studierendenschaft nicht abgekoppelt von der Gesellschaft ist. Jedoch ist es uns unmöglich, eine grundsätzliche politische Position zu beziehen, schon allein deshalb, da die politischen Positionen innerhalb der Hochschulgruppe bereits divers sind, was uns jedoch nicht daran hindert, dass wir zu einzelnen Themen klar Stellungen beziehen können, welche auf Fakten und daraus gezogenen Schlüssen basieren. Wir können und wollen uns als Gruppe also nicht politisch festlegen, scheuen jedoch keineswegs den Diskurs.