Was wird gewählt?

Auf dieser Seite möchten wir erklären, was Hochschulpolitik eigentlich bedeutet und was genau da eigentlich gewählt wird.

Die Selbstverwaltung – eure Interessenvertretung

Als erstes kären wir die Frage, worum es bei dem ganzen Trubel rund um die Hochschulwahlen eigentlich faktisch geht.
Grundsätzlich geht es um eure Interessenvertretung als Studierende. Was aber heißt eigentlich Interessenvertretung?
Weil nicht jede Studentin und jeder Student selbst gegenüber den anderen Akteurinnen und Akteuren der Hochschule (Präsidium, Professorinnen und Professoren, Verwaltung, aber auch andere Studierende) ihre bzw. seine Anliegen kund tun kann (und dies auch wenig effektiv wäre), muss es einen Mechanismus geben, mit dem bestimmte Interessen kollektiv vertreten werden. Dieser Mechanismus nennt sich Selbstverwaltung und ist in verschiedenen Gesetzen und Ordnungen geregelt. Das Grundprinzip ist hierbei immer das der repräsentativen Demokratie, das bedeutet ihr als Gesamtheit der Studierenden wählt euch eure Vertreterinnen und Vertreter.

Die studentische Selbstverwaltung – Studis unter sich

Zunächst einmal gibt es da die sogenannte studentische Selbstverwaltung. Dabei kann man schon am Namen erahnen, dass sich hier die Studierenden – ungestört von Professoren, Professorinnen, dem Präsidium etc – selbst verwalten. Aber was wird da eigentlich verwaltet? Nun, um diese Frage zu beantworten, hilft ein Blick ins Gesetz. Nämlich das „Niedersächsische Hochschulgesetz“ (NHG). Dort heißt es in §20: „[…] Die Studierendenschaft […] hat insbesondere die hochschulpolitischen, sozialen und kulturellen Belange der Studierenden in Hochschule und Gesellschaft wahrzunehmen.[…]“. Das klingt ja erstmal sperrig. Grundsätzlich heißt das, die Studierenden sollen hochschulpolitisch vertreten werden, und es sollen soziale und kulturelle Angebote geschaffen werden. Wenden wir uns zunächst den letzten beiden Dingen zu: Wahrscheinlich haben alle von euch schon einmal von den sozialen und kulturellen Angeboten der Studierendenschaft profitiert. Denn vieles von dem, was das Leben in den Fakultäten ausmacht, wird von den Fachschaften organisiert, wie zum Beispiel Sommerfeste, Partys, Sprechstunden mit Studierendenvertretern, und nicht zuletzt die O-Phasen, die euch hofffentlich einen guten Start ins Studium verschafft haben.

All diese Angebote müssen aber irgendwie finanziert werden. Aus diesem Grund besitzt die Studierendenschaft sogar ein eigenes Vermögen, welches sich aus den Semesterbeiträgen zusammensetzt, die ihr jedes Semester an die Uni zahlt um eingeschrieben zu sein. Ein großer Teil davon fließt in die Semestertickets, zu denen es an anderer Stelle mehr Infos gibt. Neun Euro pro Studi pro Semester können allerdings auch von der Studierendenschaft frei verausgabt werden. Was genau damit passiert, darüber entscheidet dann allerdings die besagte Selbstverwaltung. Und wie genau dass funktioniert, dazu später mehr.

Erst einmal beleuchten wir im nächsten Teil jedoch, was es mit der „hochschulpolitischen Vertretung“ auf sich hat. Bei dieser Frage gelangen wir nämlich bereits an einen der Kernstreitpunkte der (Göttinger) Hochschulpolitik, nämlich das sogenannte „allgemeinpolitische Mandat“.

Das politische Mandat – wer vertritt hier eigentlich was?

Im letzten Teil ging es darum, was die Aufgaben der Studierendenschaft sind. Der in der erwähnte §20 des Hochschulgesetzes wurde allerdings noch nicht vollständig zitiert. Weiter geht es nämlich mit „Sie [die Studierendenschaft] hat die Aufgabe, die politische Bildung der Studierenden und die Verwirklichung der Aufgaben der Hochschule zu fördern. In diesem Sinne nimmt sie für ihre Mitglieder ein politisches Mandat wahr.“

Am letzten Satz entzündet sich eine große Konfliktlinie. Während nämlich die einen aus diesem „politische[n] Mandat“ auch einen allgemeinpolitischen Auftrag ableiten, beschränken sich die anderen darauf, es als hochschulpolitisches Mandat zu definieren. Schwierig wird es dann, wenn die Grenzen zwischen Hochschul- und Allgemeinpolitik verschwimmen, was vielfach der Fall ist, da die Studierenden nicht abgeschottet von der Gesellschaft leben. Andererseits muss auch dem Umstand Rechnung getragen werden, dass ein Gremium der studentischen Sebstverwaltung bereits mit den Kernaufgaben ausgelastet sein solte und allgemeinpolitische Arbeit als falscher Einsatz bestehender Ressourcen gewertet werden könnte.

Wir als Nordcampus Hochschulgruppe tragen beiden Argumenten Rechnung, indem wir akzeptieren, dass die Universität und die Studierendenschaft nicht abgekoppelt von der Gesellschaft ist. Jedoch ist es uns unmöglich, eine grundsätzliche politische Position zu beziehen, schon allein deshalb, da die politischen Positionen innerhalb der Hochschulgruppe bereits divers sind, was uns jedoch nicht daran hindert, dass wir zu einzelnen Themen klar Stellungen beziehen können, welche auf Fakten und daraus gezogenen Schlüssen basieren. Wir können und wollen uns als Gruppe also nicht politisch festlegen, scheuen jedoch keineswegs den (themenbezogenen) Diskurs.

Die akademische Selbstverwaltung – Alle an einem Tisch

Neben der studentischen Selbstverwaltung, in der es ausschließlich um die Studierendenschaft geht, gibt es noch die akademische Selbstverwaltung. Hier sind alle Statusgruppen der Universität, nämlich Professorinen und Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiter, Studierende und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung, meist in der Proportion 7:2:2:2, vertreten. Hier werden die Dinge besprochen und beschlossen, welche die Universität insgesamt (und nicht nur die Studierenden unter sich) betreffen. Insbesondere werden auch wichtige Entscheidungen zur Lehre getroffen, d.h. es werden die Ordnungen beschlossen, welche die Rahmenbedingungen eures Studiums festlegen. Außerdem wird in der akademischen Selbstverwaltung beschlossen, wofür die Uni ihr Geld, welches zum einen aus dem eigenen Vermögen, zum anderen vom Land, kommt, ausgibt. Besonderes Mitspracherecht haben die Studierenden dabei bei den sogenannten „Studienqualitätsmitteln“, welche die 2014 abgeschafften Studiengebühren, vollumfänglich aus Steuermitteln ersetzen und deren Verwendung ausschließlich zu Lehrzwecken erfolgt.

Auch in der akademische Selbstverwaltung gibt es natürlich die zwei Ebenen „Zentralverwaltung“ und „Fakultät“. In den Fakultäten wählt ihr eure studentischen Vertreterinnen und Vertreter im Fakultätsrat, auf der zentralen Ebene die im Senat.

Fakultätsräte und Senat haben jeweils die letztgültige Entscheidungsbefugnis. Es gibt da noch Feinheiten welche Entscheidungen, die die Fakultätsräte treffen, noch durch den Senat oder auch das Präsidium bestätigt werden müssen, vom Grundprinzip ist es aber so, dass der Fakultätsrat das oberste Organ der Fakultät und der Senat das der Uni ist.
Zusätzlich zu diesen beiden Gremien gibt es dann noch zahlreiche Kommissionen, welche vom Fakultätsrat bzw. Senat eingesetzt werden und die zu spezifischen Themen arbeiten, wie etwa Studium und Lehre. Zu diesem konkreten Thema gibt es auf zentraler Ebene die zKLS (zentrale KOmmission für Lehre und Studium) und auf fakultärer Ebene jeweils eine Studienkommission.